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Vor- und Nachteile von Home-Office für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

welcome news informationenHome-Office in der Corona-Pandemie: Vorteile, Herausforderungen und Rechte

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Home-Office in der Corona-Pandemie: Vorteile, Herausforderungen und Rechte

Vor- und Nachteile von Home-Office für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wer keine eigene Familie im Haus hat, vermisst im Home-Office stattdessen möglicherweise den direkten Kontakt mit Kollegen und die Zusammenarbeit im Team. Außerdem fällt es einem Angestellten über die Online-Kommunikation vielleicht schwerer, mit guter Arbeit beim Vorgesetzten aufzufallen und sich schneller für eine Beförderung zu empfehlen. In manchen Betrieben droht eventuell die Gefahr, dass präsente Mitarbeiter über bessere Karrierechancen verfügen. Dabei handelt es sich aber keineswegs um allgemeine Probleme. Viele Unternehmen sind durchaus dazu in der Lage, gute Arbeit im Home-Office zu erkennen und wertzuschätzen. Teilweise wird eine überdurchschnittliche Produktivität mit der demonstrierten Eigenverantwortung sogar eher belohnt.

Produktivität, Selbstdisziplin und Work-Life-Balance bei Telearbeit

Gesetzliche Grundlagen zum Home-Office mit Rechten und Pflichten

HOMEOFFICE

Gegen den eigenen Willen darf ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber in Deutschland bisher nie ins Home-Office geschickt werden, insofern die mögliche Telearbeit nicht ausdrücklich in einem Vertrag vereinbart wurde. Zugleich verfügen Angestellte aber nicht über einen generellen Anspruch darauf, ohne Anwesenheit im Betrieb einfach zu Hause zu arbeiten. Sogar während der Corona-Pandemie gibt es für alle Beteiligten kein automatisches Recht auf Home-Office. Wenn die Arbeit in der Betriebsstätte des Arbeitgebers mit zu hohen Infektionsgefahren verbunden ist, liegt die Telearbeit aber natürlich üblicherweise im Interesse beider Seiten. Gesetzliche Unfallversicherungen und Arbeitsschutzvorgaben bleiben bei Home-Office-Tätigkeiten normalerweise gültig.

Der Vorgesetzte hat bei der Kontrolle der Arbeit im Home-Office keinen Anspruch darauf, einen Angestellten unangemeldet in seinen eigenen vier Wänden zu besuchen. Im Verlauf der Corona-Pandemie untersagen zudem möglicherweise Verordnungen in einzelnen Bundesländern wegen der Gefahr einer Infektion Besuche des Chefs. Spezielle Überwachungsmaßnahmen sind üblicherweise nur erlaubt, falls ein begründeter Verdacht für die Vernachlässigung der Pflichten eines Angestellten während der vereinbarten Arbeitszeit vorliegt. Solange Telearbeit lediglich am Computer oder dem Telefon erfolgt, sind Einwände des Vermieters zumeist nicht möglich. Manchmal darf ein Hausbesitzer aber eine Tätigkeit auf seinem Grundstück ablehnen, weil die Arbeit des Mieters andere Bewohner oder Nachbarn stört.